Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1 SchwabeConsultants erbringt Beratungs- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung – insbesondere der Strategie-, Steuerungs-, und Organisationsberatung sowie der Sanierung/Restrukturierung, branchenunabhängig für mittelständische Unternehmen.
1.2 Mit dem Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen SchwabeConsultants (im folgenden auch Berater) und seinem Auftraggeber (im folgenden Auftraggeber) erkennt der/die Auftraggeber(in) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) unter Verzicht widersprechender AGB an.
2. Geltungsbereich und Gegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags zur Unternehmensberatung verbindlicher Vertragsbestandteil. Beratungs- oder Betreuungsverträge, sowie Verträge über besondere Leistungen, werden allgemein oder projektbezogen, zeitlich befristet oder auf unbestimmte Dauer ausschließlich als Dienstverträge gem. §§ 611 ff. BGB abgeschlossen.
3. Umfang und Ausführung des Beratungsauftrages / Stellvertretung
3.1 Gegestand und Umfang eines Beratungsauftrages ist die konkret vereinbarte Dienstleistung. Der Auftrag wird vom Berater mit größter Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Berater ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen und Institutionen zu bedienen. Das Anfertigen eines schriftlichen Beratungsberichts erfolgt grundsätzlich nur, wenn diese Leistung im Beratungsauftrag ausdrücklich vereinbart ist.
3.2 Der Berater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Berater selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Auftraggeber (in), während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Berater zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
3.3 Leistungsänderungen: nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Berater ist verpflichtet, nachträgliches Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebung möglich ist. Andernfalls teilt der Berater innerhalb von 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes dem Mandanten mit. Wenn der/die Auftraggeber(in) nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich die ihm mitgeteilte Änderung bestätigt, so gilt das Änderungsverlangen als storniert.
3.4 Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erörtert sind. Hiervon unberührt bleibt, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
4. Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz
4.1 Der Berater ist über alle mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden unternehmens-, projekt- oder personenbezogenen Sachverhalte zum Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet, auch über den Abschluss seiner Tätigkeit hinaus. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf seine Mitarbeiter sowie den unter Pkt. 3.2 aufgeführten Stellvertreter. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.
4.2 Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich insbesondere auch auf Informationen und Daten, die dem Berater im Zusammenhang mit Erfüllung seiner Aufgaben zu Kunden oder Geschäftspartnern des Auftraggebers offengelegt werden.
4.3 Der Berater ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber (in) leistet den Beratern Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne der DSGVO sowie des BDSG, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, veranlasst worden sind.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
5.1 Der/die Auftraggeber(in) sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
5.2 Der/die Auftraggeber(in) wird den Berater auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
5.3. Der/die Auftraggeber(in) sorgt dafür, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitnah vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Bei Unterlassung hält der/die Auftraggeber(in) den Berater ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Die Urheberrechte an den vom Berater, seinen Mitarbeiter(innen) und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Berater. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber(in) während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich nur für eigene Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber(in) ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Beraters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Beraters – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers(in) gegen diese Bestimmungen berechtigt den Berater zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung möglicher anderweitiger gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Sicherung der Unabhängigkeit
7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
7.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter(innen) des Beraters zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers(in) auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
8. Mängelbeseitigung/Haftung
8.1 Schadenersatzansprüche gegen den Berater, seine Mitarbeiter oder Dritten (i.S.v. Pkt. 3.2) wegen Folgen aus der Bearbeitung und Durchführung des Dienstleistungsauftrages sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.2 Der Berater haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden des Auftraggebers.
8.3 Tritt in der Beratungsleistung ein Mangel auf, den der Berater zu vertreten hat und den Auftraggeber gemäß §§ 626, §§ 627 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigen würde, so ist der Auftraggeber vor Ausspruch der fristlosen Kündigung verpflichtet, dem Berater unter Gewährung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die bisherige Dienstleistung zu korrigieren. Der Berater kann eine Wiederholung dieser Korrekturleistung verlangen.
8.4 Ansprüche des Auftraggebers, gleich welchen Inhalt und Rechtsgrund sie haben, können nur innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der letzten Leistung des Beraters diesem gegenüber geltend gemacht werden. Eine wie auch immer geartete Haftung des Beraters für die Inhalte seiner Beratung gilt als ausgeschlossen, soweit gesetzliche Bestimmungen dies zulassen.
8.5 Sofern der Berater die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Berater diese Ansprüche an den/die Auftraggeber(in) ab. Der/die Auftraggeber(in) wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Kündigung
9.1 Ist dem Berater ein Auftrag für eine einzelne Leistung erteilt und kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung dieser Leistung das Auftragsverhältnis, so behält der Berater den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, der Berater braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner oder seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
9.2 Kündigt der Berater, so hat er keinen Anspruch auf Vergütung seiner bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, es sei denn, dass er einen Grund für seine Kündigung hat, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist.
9.3 Besteht ein Dauerberatungs- oder Betreuungsvertrag, so ist für die ordentliche Kündigung dieses Vertragsverhältnisses die in diesem konkreten Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist verbindlich. Für eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers gilt folgendes: Erfolgt eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers aus einem Grund, den der Berater nicht zu vertreten hat, oder bei einer Kündigung des Beraters aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Berater Anspruch auf die vertragliche Vergütung bis zum Ende der Vertragsdauer. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Berater zu vertreten hat, so steht diesem die Vergütung nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu.
9.4 Werden im Rahmen eines Dauerberatungs- oder Betreuungsvertrages einzelne, vertraglich vereinbarte Leistungen durch den Berater nicht erbracht, so leitet sich hieraus kein Kündigungsanspruch des Auftraggebers ab, es sei denn, die nicht erbrachte Leistung hat für die Durchführung des Gesamtauftrages überragende Bedeutung.
10. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
Ist der Auftraggeber mit der Leistungsannahme im Verzug oder unterlässt er die gebotene Mitwirkung, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, seine Honoraransprüche bleiben davon unberührt.
11. Honorar
11.1. SchwabeConsultants arbeitet auf Zeithonorarbasis, d.h., der/die Auftraggeber(in) erhalten mit Rechnungslegung eine Übersicht zur Nachvollziehbarkeit und als Nachweis, wer, was, wann für den Auftraggeber gemacht hat. Die Höhe des Hororars wird individuell vereinbart.
Für Termine außerhalb der Beraterbüros kommen entfernungsabhängige Fahrtkosten sowie eventuelle Spesen für Übernachtungen und Verpflegung hinzu.
Alle Leistungen gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.2 SchwabeConsultants kann angemessene Vorschüsse auf Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Weiter ist SchwabeConsultants berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen oder Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Eine Aufrechnung gegen Honorarforderungen der Berater ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. Zahlungen, die ein Dritter an Stelle des Auftraggebers an die Unternehmensberatung leistet, befreien den Auftraggeber nicht von seinen allgemeinen Leistungsverpflichtungen.
11.3 Für Langzeitberatungen können gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden.
12. Zahlungsbedingungen
Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Nichtzahlungen innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles setzen den Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes + 9 Prozentpunkte des säumigen Betrages pro Jahr für den Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
13. Rückgabe von Unterlagen
Der Berater hat nach Beendigung des Auftrags und nach Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen alle ihm überlassenen Unterlagen herauszugeben. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.
14. Datenspeicherung
Daten des Auftraggebers, welche im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektromagnetischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandelt. Die Daten verbleiben generell ausschließlich im Geschäftsbereich der Unternehmensberatung.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen aufzuschieben sowie eine angemessene Anlaufzeit nach dem Ereignis einzuräumen. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
16. Grundsätze unserer Tätigkeit
16.1 SchwabeConsultants übernimmt nur Aufträge, für deren Bearbeitung wir die notwendigen Erfahrungen, technischen Ausrüstungen und qualifizierte Mitarbeiter bereitstellen können. Wir suchen Lösungen, die dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis und den Anforderungen zu einer wirtschaftlichen Ausführung und Nutzung gerecht werden.
16.2 Wir halten sowohl Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse als auch Tatbestände aus der privaten Sphäre des Auftraggebers, die uns bei unserer Berufstätigkeit zur Kenntnis kommen, über die Beendigung des Auftrags hinaus geheim und verwerten diese Kenntnisse nicht zum eigenen Vorteil.
16.3 Wir nehmen in Ausübung unseres Berufes keine Provisionen, Rabatte oder ähnliche Vergünstigungen von Lieferanten unserer Auftraggeber entgegen, oder leiten diese an Dritte weiter.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen eines Beratungsvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit ist über diesen Punkt eine neue Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gera, im August 2026
- + 49 365 733 269 06
- © SchwabeConsultants 2026
- office@schwabeconsultants.com
